Notfälle/Wochenend- und Feiertagsregelungen

 

Grundsätzlich regelt in Hessen jede Praxis die Notfallversorgung ihrer Patienten selbst!

Bitte rufen sie daher immer zuerst ihren Haustierarzt an!

 

Dies gilt auch für Fälle außerhalb der Sprechzeiten während der Woche!

Für Patienten unserer Praxis gibt es eine entsprechende Ansage auf dem Anrufbeantworter unseres Festnetzes

 

Für lebensbedrohliche Fälle

an Wochenenden und Feiertagen vertreten sich die in Hessen niedergelassenen Tierärzte in verschiedenen Notdienstringen.

 

Wir sind einem Notdienstring mit mehreren Praxen angeschlossen. Die Notrufnummer der diensthabenden Praxis erfahren sie auf dem Anrufbeantworter des Festnetzanschlusses ihres Haustierarztes. Bitte hören sie die entsprechende Ansage immer bis zum Schluss an!

 

Wird eine Servicenummer beginnend mit der Vorwahl 09001 angegeben, so ist diese kostenpflichtig! Der Tarif beläuft sich bei uns auf 1,99€/min . Anrufe aus dem Mobilnetz können davon abweichen und je nach Anbieter erheblich teurer sein!

Bei dieser Servicenummer werden sie direkt an die diensthabende Praxis weitergeleitet.

 

https://servicenummer24.de/0900-servicenummer/

 

 

Wir bitten dringend von rein telefonischen Auskunftswünschen ohne der Notwendigkeit eines Besuches abzusehen!

 

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass im Notdienst vornehmlich Patienten der teilnehmenden Praxen versorgt werden, da wir nur so unseren Anforderungen und dem Wohl der Tiere gerecht werden können!

 

 Bitte erfragen sie unbedingt die Notdienstregelung ihres Haustierarztes und richten sich nach dieser! Nicht jede Praxis ist dem gleichen Notdienst angeschlossen!!!!!

 

Aufgrund von Überlastung ist  nur über eine sinnvolle Gestaltung und Verteilung ein akzeptabler Notdienst für Mensch und Tier möglich! Wir geraten sonst als Praxis an unsere Belastungsgrenzen!

 

Gebühren im Notdienst

 

Notdienstgebühren ab dem 14.02.2020

Liebe Kunden,

 

die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die "Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u.a. um die sogenannte Notdienstgebühr ergänzt. Diese gesetzliche Regelungen sind am 14.02.2020 in Kraft getreten.

 

Die Neufassung der GOT enthält den neuen Paragrafen §3a

"Gebühren für den tierärztlichen Notdienst".

Dieser regelt nun gesetzlich, wie im Notdienst abgerechnet werden muss.

  • Es muss eine pauschale Notdienstgebühr bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten in Höhe von 50,00 € netto (59.50 € brutto) erhoben werden.
  • Zusätzlich müssen alle tierärztlichen Leistungen mindestens im 2-fachen Gebührensatz abgerechnet werden.
  • Zudem darf bis zum 4-fachen Gebührensatz abgerechnet werden.

Weiterhin wird mit exakten Zeitangaben geregelt, wann die neuen Notdienstgebühren zu erheben sind.

 

  • Täglich von 18.00 Uhr - 08.00 Uhr des jeweils folgendes Tages (Nacht)
  • Freitags von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Montag (Wochenende)
  • Bei gesetzlichen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr